Allgemeine Nutzungsbedingungen der Applikation «PKSL Online»

Mit der Applikation «PKSL Online» der Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL) können Versicherte, Rentenbeziehende und Arbeitgeber direkt via Internet Abfragen tätigen und Berechnungen simulieren. Mit den vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen werden die Rechte und Pflichten der zugriffsberechtigten Person und der PKSL geregelt, wobei dem Aspekt der Datensicherheit besondere Beachtung geschenkt wird.

1. Zugriff auf die Applikation «PKSL Online»

Die zugriffsberechtigte Person ist ermächtigt, auf die Applikation «PKSL Online» zuzugreifen. Innerhalb der Applikation hat sie ausschliesslich Zugriff auf die eigenen Daten mit einem eindeutig identifizierbaren Benutzerkonto.

Der Zugriff auf die Applikation «PKSL Online» erfolgt per Internet mit Verwendung folgender Sicherheitskomponenten:

- Benutzername
- Kennwort
- Sicherheitscode per SMS oder Authenticator-App

2. Anwendungen

Mit der Nutzung von «PKSL Online» können Versicherte und Rentenbeziehende anhand der persönlichen Versicherungsdaten verschiedene Abfragen via Internet durchführen. Zur Verfügung stehen diesen folgende Anwendungsmöglichkeiten:

Versicherte
- Vorsorgeausweis
- Lohnmutation
- Planwechsel
- Einkauf
- Vorbezug Wohneigentum (WEF)
- Austrittsleistung
- Alterspensionierung

Rentenbeziehende
- Rentenausweis
- Rentenabrechnung (Steuern)
- Mutationen von Stammdaten

Mit der Nutzung von «PKSL Online» können Arbeitgeber der PKSL diverse Mutationen übermitteln. Zur Verfügung stehen dem Arbeitgeber folgende Anwendungsmöglichkeiten:

Arbeitgeber
- Eintritt
- Austritt
- Lohnmutation
- Stammdaten
- Unbezahlter Urlaub
- Mutationsliste
- Beitragsliste
- Personenstammdatenliste

Gemeldete Mutationen der Arbeitgeber werden von der PKSL in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen verarbeitet. Nach der Verbuchung der Mutationen durch die PKSL hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die gemeldeten Mutationen zu kontrollieren und bei Bedarf eine Beitrags- oder Mutationsliste zu erstellen.

3. Benutzer (Arbeitgeber)

Alle Personen des Arbeitgebers, die zur Durchführung der beruflichen Vorsorge Daten an die PKSL melden oder abfragen, unterliegen der Schweigepflicht gemäss Art. 86 BVG und den Vorschriften über den Datenschutz.

Der Arbeitgeber stellt unternehmensintern (Mitarbeitende) sicher, dass nur die von ihm ermächtigten Personen Zugang zur Applikation «PKSL Online» erhalten. Ergeben sich Änderungen bei den zugriffsberechtigten Personen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, umgehend selbständig die Zugriffsberechtigung zu ändern. Jede Person, die sich mit dem Benutzernamen, Kennwort und Sicherheitscode legitimiert, gilt für die PKSL als berechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dieser Person tatsächlich um einen Zugriffsberechtigten handelt. Die PKSL gilt als beauftragt, den bei ihr eingehenden Mitteilungen und Instruktionen nachzukommen.

4. Risiken und Sorgfaltspflichten

Die Benutzer (Versicherte und Rentenbeziehende) sind sich bewusst, dass der Zugriff auf «PKSL Online» über offene, aller zur Verfügung stehende, Datenleitungen erfolgt. Der Dateninhalt wird mit der gängigen 128Bit-SSL-Verschlüsselungstechnologie übertragen. Mit der Verschlüsselung können gezielte Manipulationen am EDV-System der Benutzer durch Unbefugte – insbesondere via Internet – nicht verhindert werden. Die Risiken, die sich aus missbräuchlicher Verwendung der Legitimation oder bei der Datenübermittlung ergeben, liegen bei der zugriffsberechtigten Person. Aus den Simulationen und Abfragen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Massgebend für die Leistungen ist das PKSL-Reglement.

Hat der Benutzer (Arbeitgeber) Grund zur Annahme, dass Unberechtigte Zugriff auf die Applikation «PKSL Online» haben oder sein EDV-System Unregelmässigkeiten (wie z.B. Viren) aufweist, hat er den Zugriff umgehend einzustellen und die PKSL zu informieren. Für Schäden, welche der PKSL in Missachtung dieser Verpflichtung entstehen, haftet der Benutzer. Vermutet die PKSL auf Seiten des Benutzers Unregelmässigkeiten, schliesst die PKSL gegenüber dem Benutzer die Applikation «PKSL Online» vorsorglich und frei von jeder Ersatzleistung.

Für Schäden, die der PKSL durch unerwünschte Daten (z.B. Viren, Würmer etc.) des Benutzers verursacht wurden, haftet der Benutzer, sofern er die übliche Sorgfalt nicht angewendet hat.


Luzern, Januar 2023